Gemeinnützige Wohnungen & Reihenhäuser

Unsere gemeinnützige Wohnbaugesellschaft bietet Ihnen eine große Auswahl an Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Reihenhäusern.

Wir schaffen lebenswerten Wohnraum im Burgenland und in Niederösterreich. Ob Sie eine Wohnung oder ein Reihenhaus mieten oder kaufen möchten – wir haben das passende Angebot für Sie.

Das Leben startet jetzt – Ihre Wohnung wartet schon.

Die Neue Eisenstädter baut leistbare Wohnungen und Reihenhäuser, die sich durch ihre hohe Bau- und Lebensqualität auszeichnen. Unsere Neubauwohnungen und bezugsfertigen Reihenhäuser sind von Grund auf nachhaltig konzipiert und überzeugen durch ihre alltagstauglichen Grundrisse. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Nachmieterbörse eine große Auswahl an Bestandswohnungen bzw. bereits bestehenden Reihenhäusern. Entdecken Sie jetzt Ihre Wohnzukunft.

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Häufig gestellte Fragen

Wir sind für Ihre Anliegen da.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!

Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?

Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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Kontakt für Verkauf

Sie haben Interesse an der Immobilie?

Ivana Ravasz-Olram
Wohnungsverkauf

02682 655 60 20
i.ravasz-olram(at)nebau.at