Sofort beziehbar

Stiege 8 / GL 2

Standort Bischof-Stefan-Laszlo-Straße Stg.8, GL 2
7000 Eisenstadt
Objekttyp Mieten
Fläche 82.03 m²
Alle Details
Sofort beziehbar

Direkt am malerischen Stadtpark und inmitten eines modernen Wohnviertels entsteht nun der zweite Bauteil, der aus drei Stiegen besteht. In den Stiegen 6 und 7 werden exklusive Wohnungen angeboten, während in der Stiege 8 zusätzlich helle Büro- und Geschäftsflächen zur Verfügung stehen. Die Lage ist unschlagbar und bietet somit den perfekten Standort für ein erfolgreiches Wohnen und Arbeiten. Die großzügigen, lichtdurchfluteten Geschäfts- und Büroflächen im Erd- und Obergeschoss der Stiege 8 sind ein Highlight der Anlage. Für eine bequeme Parkplatzsituation sorgen selbstverständlich die Tiefgaragenstellplätze, welche zu jeder Geschäftsfläche gehören. Gerne halten wir für Sie Informationen zu Anzahl und Kosten bereit. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Geschäftsflächen in Miete mit Kaufoption zu erwerben oder alternativ sofort ins Eigentum zu übernehmen. So können Sie selbst entscheiden, welche Option für Sie die bessere ist. Verpassen Sie nicht die Chance, in dieser optimalen Lage mit einer topmodernen Anlage durchzustarten. Eine Beratung ist jederzeit möglich - kontaktieren Sie uns!

Standort der Immobilie

Stiege 8 / GL 2 Objektinfos

Wohnfläche
82,03 m²
Zimmer
0
Etage
0
Parkplatztyp
Finanzierungsbeitrag
4.168,77 €
Gesamtmiete
1.389,59 €
HWB
18
FGEE
0.63
Zustand
Sofort beziehbar
23-06-07-Kirch-S8-GL2-Verkauf.PDF

Häufig gestellte Fragen

Wir sind für Ihre Fragen da.

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?

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Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?

Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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0268265560-20

i.ravasz-olram@nebau.at