Sofort beziehbar

Stiege 6 / TOP 1

Standort Bischof-Stefan-Laszlo-Straße Stg.6, TOP 1
7000 Eisenstadt
Objekttyp Mieten
Fläche 78.18 m²
Baujahr 2025
Bereich Garten
Alle Details
Sofort beziehbar

Direkt am neu angelegten Stadtpark und eingebettet in ein modernes Wohnviertel entsteht der 2. Bauteil mit Wohnungen in den Stiegen 6 und 7. In der Stiege 8 werden zudem Büro und Geschäftsflächen errichtet. Die Anlage bietet einen hervorragenden Platz zum Wohnen und Gewerbeflächen in optimaler Lage. Bei der Ausstattung aller Wohnungen steht Optik und Qualität im Vordergrund. Neben der Fußbodenheizung sorgt eine hochwertige Standardausstattung für komfortables und behagliches Wohnen. Die Terrassen/Balkone der Wohnungen gewährleisten ein Höchstmaß an Intimsphäre, im Erdgeschoss vervollständigen Gärten den Wohnraum. Die Dächer werden voll und die Fassaden teilweise begrünt. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt: 46.781,54 €

Standort der Immobilie

Stiege 6 / TOP 1 Objektinfos

Wohnfläche
78,18 m²
Zimmer
3
Etage
0
Baujahr
2025
Gartenfläche
81,92 m²
Parkplatztyp
Finanzierungsbeitrag
46.781,54 €
Gesamtmiete
1.154,15 €
HWB
21.4
FGEE
0.62
Zustand
Sofort beziehbar
22-05-03-kirch-stiege6-top1

Häufig gestellte Fragen

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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Ivana Ravasz-Olram

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0268265560-20

i.ravasz-olram@nebau.at