Sofort beziehbar

Grazer Straße 46/15

Standort Grazer Straße 46
2700 Wiener Neustadt
Objekttyp Mieten
Fläche 71.39 m²
Baujahr 2023
Alle Details
Sofort beziehbar

In der Statutarstadt Wiener Neustadt errichtet die NEUE EISENSTÄDTER eine Wohnhausanlage mit 24 Wohneinheiten. Das Gebäude gliedert sich in ein Erd-, 1. Ober-, 2. Ober- und 3. Obergeschoss. Die zukünftigen Bewohner der Erdgeschosswohnungen (Top 1-4) dürfen sich jeweils auf einen Eigengarten freuen. In den Obergeschosswohnungen kann man auf den sonnendurchfluteten Balkonen/Loggien den Alltag so richtig genießen und ausklingen lassen. Bei allen Bauprojekten der Neuen Eisenstädter stehen Energiesparen und Qualität im Vordergrund. So wird dieses Wohnhaus in Niedrigenergiebauweise ausgeführt, geheizt wird mit Gas-Brennwert + PV Anlage mittels Fußbodenheizung in den Wohnräumen. Seit über 40 Jahren baut die Neue Eisenstädter im gesamten Burgenland und Niederösterreich zukunftsweisend mit sozialer und ökologischer Verantwortung und ist verlässlicher Partner. Eine Vielzahl an modernen und zukunftsweisenden Wohnprojekten ist somit in den letzten fast vier Jahrzehnten entstanden. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt EUR 7.726,55

Standort der Immobilie

Grazer Straße 46/15 Objektinfos

Wohnfläche
71,39 m²
Zimmer
3
Etage
2
Baujahr
2023
Parkplatztyp
Finanzierungsbeitrag
7.726,55 €
Gesamtmiete
876,46 €
HWB
28.9
FGEE
0.68
Zustand
Sofort beziehbar
Prospekt 2.OG TOP15 210426_191

Häufig gestellte Fragen

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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Julian Fiedler, MBA

Abteilungsleiter Verkauf

0268265560-23

j.fiedler@nebau.at