Sofort beziehbar

Hauptstraße 31 3 - St. Andrä am Zicksee

Standort Hauptstraße 31 3
7161 St. Andrä am Zicksee
Objekttyp Mieten
Fläche 54.82 m²
Baujahr 2023
Alle Details
Sofort beziehbar

Auf der Hauptstraße (ehemals Luntzerwirt) errichtete die NEUE EISENSTÄDTER insgesamt 14 Wohnungen und eine Ordination. Das Gebäude gliedert sich in ein Erdgeschoss und zwei Obergeschosse. Es wurde für jede Wohnung ein Kellerabteil sowie ein allgemeiner Fahrradabstellraum errichtet. Weiters wurde jeder Wohnung ein PKW-Abstellplatz im Freien zugeteilt. Moderne Architektur und alltagstaugliche Grundrisse zeichnen dieses Wohnprojekt aus. Bei allen Bauprojekten der Neuen Eisenstädter stehen Energiesparen und Qualität im Vordergrund. Dieses Wohnhaus wird mit Gas-Zentralheizung mittels Fußbodenheizung in den Wohnräumen beheizt. Zusätzlich sorgt eine hochwertige Standardausstattung für komfortables und behagliches Wohnen. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt EUR 14.344,84 €.

Standort der Immobilie

Hauptstraße 31/3, 7161 St. Andrä/Zicksee Objektinfos

Wohnfläche
54,82 m²
Zimmer
2
Etage
0
Baujahr
2023
Parkplatztyp
Finanzierungsbeitrag
14.344,84 €
Gesamtmiete
583,22 €
HWB
25.4
FGEE
0.67
Zustand
Sofort beziehbar
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Häufig gestellte Fragen

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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Ivana Ravasz-Olram

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