Sofort beziehbar
1072
7161 St. Andrä am Zicksee

Auf der Hauptstraße (ehemals Luntzerwirt) errichtete die NEUE EISENSTÄDTER insgesamt 14 Wohnungen und eine Ordination. Das Gebäude gliedert sich in ein Erdgeschoss und zwei Obergeschosse. Es wurde für jede Wohnung ein Kellerabteil sowie ein allgemeiner Fahrradabstellraum errichtet. Weiters wurde jeder Wohnung ein PKW-Abstellplatz im Freien zugeteilt. Moderne Architektur und alltagstaugliche Grundrisse zeichnen dieses Wohnprojekt aus. Bei allen Bauprojekten der Neuen Eisenstädter stehen Energiesparen und Qualität im Vordergrund. Dieses Wohnhaus wird mit Gas-Zentralheizung mittels Fußbodenheizung in den Wohnräumen beheizt. Zusätzlich sorgt eine hochwertige Standardausstattung für komfortables und behagliches Wohnen. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt EUR 11.469,28 €.
Standort der Immobilie
1072 Objektinfos
- Wohnfläche
- 55,56 m²
- Zimmer
- 2
- Etage
- 0
- Baujahr
- 2021
- Parkplatztyp
- Finanzierungsbeitrag
- 11.469,28 €
- Gesamtmiete
- 572,93 €
- HWB
- 25.4
- FGEE
- 0.67
- Zustand
- Sofort beziehbar
Bildergalerie
Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Häufig gestellte Fragen
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Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.




