Sofort beziehbar
Berggasse 1/2/2, Siegendorf
7011 Siegendorf

In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde in Siegendorf ein Wohnprojekt geplant. Damit soll besonders der Jugend von Siegendorf die Möglichkeit von „Wohnen in der eigenen Heimat“ angeboten werden. In zentraler Lage errichtet die Neue Eisenstädter ein Wohnhaus mit zwei Stiegen. Das Gebäude gliedert sich in ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss mit Wohnnutzflächen zwischen 60 und 82 m². Jede Wohnung verfügt über eine Freifläche – im Erdgeschoss eine Terrasse, im Obergeschoss ein Balkon. Jeder Wohnung ist ein PKW-Stellplatz zugeordnet, die verbleibende Freifläche wird gärtnerisch gestaltet und bepflanzt. Eine zentrale Antenne versorgt alle Wohnungen neben ORF 1 und 2 mit weiteren SAT- Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt: 38.230,16 €
Standort der Immobilie
Berggasse 1/2/2, Siegendorf Objektinfos
- Wohnfläche
- 62,28 m²
- Zimmer
- 2
- Etage
- 0
- Gartenfläche
- 18,16 m²
- Parkplatztyp
- Finanzierungsbeitrag
- 38.230,16 €
- Gesamtmiete
- 575,89 €
- HWB
- 29.35
- FGEE
- 1.81
- Zustand
- Sofort beziehbar
Bildergalerie
Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.





