Sofort beziehbar

Berggasse 1/2/2, Siegendorf

Standort Berggasse 1/2/2
7011 Siegendorf
Objekttyp Mieten
Fläche 62.28 m²
Bereich Garten und Keller
Alle Details
Sofort beziehbar

In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde wurde in Siegendorf ein Wohnprojekt geplant. Damit soll besonders der Jugend von Siegendorf die Möglichkeit von „Wohnen in der eigenen Heimat“ angeboten werden. In zentraler Lage errichtet die Neue Eisenstädter ein Wohnhaus mit zwei Stiegen. Das Gebäude gliedert sich in ein Erdgeschoss und ein Obergeschoss mit Wohnnutzflächen zwischen 60 und 82 m². Jede Wohnung verfügt über eine Freifläche – im Erdgeschoss eine Terrasse, im Obergeschoss ein Balkon. Jeder Wohnung ist ein PKW-Stellplatz zugeordnet, die verbleibende Freifläche wird gärtnerisch gestaltet und bepflanzt. Eine zentrale Antenne versorgt alle Wohnungen neben ORF 1 und 2 mit weiteren SAT- Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt: 38.230,16 €

Standort der Immobilie

Berggasse 1/2/2, Siegendorf Objektinfos

Wohnfläche
62,28 m²
Zimmer
2
Etage
0
Gartenfläche
18,16 m²
Parkplatztyp
Finanzierungsbeitrag
38.230,16 €
Gesamtmiete
575,89 €
HWB
29.35
FGEE
1.81
Zustand
Sofort beziehbar
Siegendorf_Hauptstraße-Berggasse_2_2

Häufig gestellte Fragen

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?

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Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?

Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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Verkauf

0268265560-21

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