Sofort beziehbar

Wiener Straße 65/3/6 - Müllendorf

Standort Wiener Straße 65/3/6
7052 Müllendorf
Objekttyp Mieten
Fläche 100.86 m²
Baujahr 2008
Bereich Keller
Alle Details
Sofort beziehbar

Das Wohnhausprojekt wurde in der Wiener Straße im Osten des Gemeindegebietes von Müllendorf errichtet. Das Grundstück ist von der Wiener Straße her erschlossen. Insgesamt wurden 40 Wohnungen in 4 Stiegen errichtet. Als erster Bauteil wurden die Stiegen 1 und 2 mit insgesamt 20 Wohnungen hergestellt. Die Gebäude gliedern sich in ein Erd- und zwei Obergeschosse, wobei im Erdgeschoss jeweils vier und in den Obergeschossen jeweils drei Wohnungen vorgesehen sind. Im Keller befinden sich die Kellerabteile für jede Wohnung. Weiters sind im Keller jeder Stiege ein Trockenraum, sowie ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum zur Benutzung aller Mieter untergebracht. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt: 34.811,10 €

Standort der Immobilie

7052 Müllendorf, Wienerstraße 65/3/6 Objektinfos

Wohnfläche
100,86 m²
Zimmer
4
Etage
1
Baujahr
2008
Parkplatztyp
Finanzierungsbeitrag
34.811,10 €
Gesamtmiete
787,69 €
HWB
48
Zustand
Sofort beziehbar
Wienerstraße_65_3_6.pdf

Häufig gestellte Fragen

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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