Sofort beziehbar
Ruster Straße 10 - Eisenstadt
7000 Eisenstadt

Die Fassade zur Straße besteht aus großen, französischen Fenstern, auf der Südseite befinden sich gestaffelt Terrassen. Gekrönt wurde das Wohnhaus durch ein großzügiges Penthouse. Das bestehende Polizeigebäude wurde einbezogen und durch einen schmalen Baukörper überbaut. Die Infrastruktur und die Nähe zum Stadtzentrum lässt keine Wünsche offen. Die Gestaltung der Wohnhausanlage ist bewusst städtisch und zeitlos.< Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt: 104.481,65 €
Standort der Immobilie
Ruster Straße 10 - Eisenstadt Objektinfos
- Wohnfläche
- 126,18 m²
- Zimmer
- 4
- Etage
- 1
- Baujahr
- 2010
- Anzahl der Parkplätze
- 1
- Parkplatztyp
- Garage
- Finanzierungsbeitrag
- 104.481,65 €
- Gesamtmiete
- 1.207,29 €
- HWB
- 24
- Zustand
- Sofort beziehbar
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.


