Sofort beziehbar
Sankt Margarethen, RH4
7062 Sankt Margarethen im Burgenland

Wir freuen uns, 4 Reihenhäuser in unmittelbarer Nähe des Ortskerns in der Triftgasse in St. Margarethen verwirklichen zu können. In Zusammenarbeit mit Architekt DI Gasser, wird stilvoll auf die Gegebenheiten des Umfeldes Rücksicht genommen. Die Häuser bestehen aus einem Erd- und einem Obergeschoss. Das Kellergeschoss wird durch eine großzügige Lagerfläche sowie einem Technikraum im Erdgeschoss ersetzt, wodurch genügend Stauraum geboten wird. Bei der Ausstattung aller Reihenhäuser stehen Optik und Qualität im Vordergrund. Für jedes Haus wird die Leerverrohrung einer PV-Anlage automatisch errichtet. Weiters sind alle Häuser mit einem überdachten PKW-Stellplatz direkt vor dem Haus ausgestattet. Auf der eigenen Terrasse direkt vor dem Haus, können die Bewohner den Alltag gemütlich ausklingen lassen. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt EUR 96.493,34 €
Standort der Immobilie
Sankt Margarethen, RH4 Objektinfos
- Wohnfläche
- 122,87 m²
- Zimmer
- 4
- Etage
- 0
- Baujahr
- 2023
- Gartenfläche
- 129,23 m²
- Balkonfläche
- 15,64 m²
- Parkplatztyp
- Finanzierungsbeitrag
- 96.493,34 €
- Gesamtmiete
- 1.170,50 €
- HWB
- 33.1
- FGEE
- 0.66
- Zustand
- Sofort beziehbar
Bildergalerie
Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.



