In Bau

St. Andrä am Zicksee, Hauptstraße RH4

Standort Kirchengasse
7161 Sankt Andrä am Zicksee
Objekttyp Mieten
Fläche 121.1 m²
Baujahr 2025
Bereich Balkon
Parkplatz Carport, Außenstellplatz
Alle Details
In Bau

In St. Andrä am Zicksee entsteht ein modernes Reihenhausprojekt, das hochwertiges Wohnen mit naturnaher Lebensqualität verbindet. Im ersten Bauabschnitt werden sechs Reihenhäuser errichtet, die durch eine durchdachte Raumaufteilung, moderne Architektur und energieeffiziente Bauweise überzeugen. Jedes Haus verfügt über einen eigenen Garten mit Terrasse, helle Wohnräume und einen Stellplatz. Die Lage bietet eine ideale Infrastruktur für Familien, Pendler und Ruhesuchende. Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten und Volksschule befinden sich direkt im Ort, während der Zicksee zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Baden, Radfahren und Wassersport bietet. Die Anbindung ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln hervorragend – über die A4 erreicht man Wien oder Eisenstadt in kurzer Zeit und eine gute Bahnanbindung sorgt für zusätzliche Flexibilität. Sichern Sie sich jetzt Ihr neues Zuhause in einer der schönsten Regionen des Burgenlandes! Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt EUR 82.915,43

Standort der Immobilie

St. Andrä am Zicksee, Hauptstraße RH4 Objektinfos

Wohnfläche
121,10 m²
Zimmer
4
Etage
0
Baujahr
2025
Balkonfläche
10,01 m²
Anzahl der Parkplätze
2
Parkplatztyp
Carport, Außenstellplatz
Finanzierungsbeitrag
82.915,43 €
Gesamtmiete
1.334,85 €
HWB
39.3
FGEE
0.57
Zustand
In Bau
RH4.pdfRH4.pdf

Häufig gestellte Fragen

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Julian FiedlerAbteilungsleitung Verkauf

Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?

Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.

Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.

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Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

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Ivana Ravasz-Olram

Verkauf

0268265560-20

i.ravasz-olram@nebau.at