In Bau
St. Andrä am Zicksee, Hauptstraße RH3
7161 Sankt Andrä am Zicksee

In St. Andrä am Zicksee entsteht ein modernes Reihenhausprojekt, das hochwertiges Wohnen mit naturnaher Lebensqualität verbindet. Im ersten Bauabschnitt werden sechs Reihenhäuser errichtet, die durch eine durchdachte Raumaufteilung, moderne Architektur und energieeffiziente Bauweise überzeugen. Jedes Haus verfügt über einen eigenen Garten mit Terrasse, helle Wohnräume und einen Stellplatz. Die Lage bietet eine ideale Infrastruktur für Familien, Pendler und Ruhesuchende. Einkaufsmöglichkeiten, Kindergarten und Volksschule befinden sich direkt im Ort, während der Zicksee zahlreiche Freizeitmöglichkeiten wie Baden, Radfahren und Wassersport bietet. Die Anbindung ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln hervorragend – über die A4 erreicht man Wien oder Eisenstadt in kurzer Zeit und eine gute Bahnanbindung sorgt für zusätzliche Flexibilität. Sichern Sie sich jetzt Ihr neues Zuhause in einer der schönsten Regionen des Burgenlandes! Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt EUR 82.412,93
Standort der Immobilie
Bildergalerie
Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Häufig gestellte Fragen
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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.









