Sofort beziehbar
1369
7332 Kobersdorf

Wir freuen uns, 4 Reihenhäuser in der Theodor Kery Straße in Kobersdorf verwirklichen zu können. In Zusammenarbeit mit Architekt DI Gasser, wird stilvoll auf die Gegebenheiten der Hanglage Rücksicht genommen. Die Häuser bestehen aus zwei Geschossen, die durchdacht geplant und somit vorteilhaft eingebettet werden. Bei der Ausstattung aller Reihenhäuser stehen Optik und Qualität im Vordergrund. Jeder Hausbewohner kann sich über einen großzügigen Eigengarten freuen. Es werden mehrere Möglichkeiten geboten, frische Luft zu tanken. Möglichkeiten dafür gibt es im Eigengarten, auf den beiden Terrassen oder auf dem eigenen Balkon. Weiters sind alle Häuser mit einem überdachten PKW-Stellplatz sowie einen PKW-Stellplatz im Freien direkt vor dem Haus ausgestattet. Der einmalige Finanzierungsbeitrag bei Miete mit Kaufoption beträgt: 89.707,81€ Das Reihenhaus kann auch sofort ins Eigentum übernommen werden!
Standort der Immobilie
1369 Objektinfos
- Wohnfläche
- 120,56 m²
- Zimmer
- 4
- Etage
- 0
- Baujahr
- 2023
- Gartenfläche
- 141,67 m²
- Parkplatztyp
- Finanzierungsbeitrag
- 89.707,81 €
- Gesamtmiete
- 1.014,46 €
- HWB
- 23
- FGEE
- 0.51
- Zustand
- Sofort beziehbar
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.


