Sofort beziehbar
Zagersdorf, Gartengasse, Haus 5
7012 Zagersdorf

Die Neue Eisenstädter freut sich, Ihnen drei exklusive Doppelhäuser vorstellen zu dürfen, die in der Gemeinde Zagersdorf entstehen. Entworfen von dem Architekturbüro LOSTINARCHITECTURE, verkörpern diese Häuser ein harmonisches Zusammenspiel aus moderner Ästhetik und höchster Wohnqualität. Die klare Linienführung und die Verwendung hochwertiger Materialien verleihen den Häusern einen zeitlosen Charme, der sich perfekt in das bestehende Ortsbild einfügt. Die Häuser werden erstmalig in Kooperation mit der Firma Wienerberger in Massivfertigteilbauweise errichtet. Es werden bereits fertige Wände vom Werk geliefert die auf der Baustelle nur mehr verhoben und versetzt werden. Dadurch wird der Bauablauf optimiert und die Bauzeit verkürzt. Der einmalige Finanzierungsbeitrag beträgt: EUR 71.780,90
Standort der Immobilie
Zagersdorf, Gartengasse, Haus 5 Objektinfos
- Wohnfläche
- 112,27 m²
- Zimmer
- 4
- Etage
- 0
- Baujahr
- 2024
- Gartenfläche
- 128,06 m²
- Anzahl der Parkplätze
- 2
- Parkplatztyp
- Außenstellplatz
- Finanzierungsbeitrag
- 71.780,90 €
- Gesamtmiete
- 1.108,79 €
- HWB
- 29.7
- FGEE
- 0.54
- Zustand
- Sofort beziehbar
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.

