In Planung
Blumensiedlung - Eisenstadt

In Eisenstadt entsteht die Blumensiedlung, ein neues Wohnprojekt der NEUE EISENSTÄDTER mit 7 Doppelhäusern und 6 Quattrohäusern. Insgesamt 38 Wohneinheiten, die Raum für unterschiedliche Lebenssituationen bieten und dabei eines gemeinsam haben, viel Platz zum Leben. Jedes Haus verfügt über 3 Zimmer, eine Wohnfläche zwischen 110 und 118 m², einen eigenen Garten, eine Terrasse sowie einen Carport und einen PKW-Stellplatz. Gebaut in drei Bauabschnitten, mit einer datierten Fertigstellung im Herbst 2027. Bei der Blumensiedlung kann dabei zwischen Miete mit Kaufoption oder Soforteigentum gewählt werden. Sie entscheiden, welcher Weg in Ihr eigenes Zuhause der richtige ist.
Standort der Immobilie
Blumensiedlung - DH 4/2 Objektinfos
- Parkplatztyp
- Zustand
- In Planung
Bildergalerie
Ein Zuhause zum Wohlfühlen.
Häufig gestellte Fragen
Wir sind für Ihre Fragen da.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.



