Infos & Tipps
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Wohnungen, Reihenhäuser und Services. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne!
Was ist der Unterschied zwischen geförderten und freifinanzierten Wohneinheiten?
Geförderte Wohneinheiten werden teilweise mittels öffentlicher Mittel, zum Beispiel die Wohnbauförderung der Bundesländer, finanziert. Die damit verbundenen Darlehen sind in der Regel zinsgünstiger als herkömmliche Bankdarlehen. Um eine geförderte Wohneinheit in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Einkommensgrenzen oder ein ununterbrochener Hauptwohnsitz in Österreich. Außerdem ist eine Hauptwohnsitzmeldung in der geförderten Wohnung verpflichtend. In der Regel werden geförderte Wohnungen von gemeinnützigen Bauträgern errichtet und vergeben.
Frei finanzierte Wohneinheiten hingegen werden über Kapitalmarktdarlehen finanziert. Hier gelten keine Einkommensgrenzen – jede Person mit dringendem Wohnbedarf kann eine solche Wohnung mieten. Auch bei freifinanzierten Wohnungen ist die Hauptwohnsitzmeldung im Objekt verpflichtend.
Wie kann ich einen Besichtigungstermin vereinbaren?
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, entweder telefonisch oder per E-Mail. Wir stimmen dann gemeinsam einen passenden Termin mit Ihnen ab. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kann ich eine Wohnung bzw. ein Reihenhaus unverbindlich reservieren?
Ja, eine unverbindliche Reservierung ist möglich. Die Reservierung ist für maximal 14 Tage aufrecht.
Wann und wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Eine Kündigung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Sie muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag genannten Mieter:innen unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate und beginnt mit dem Monatsletzten des Monats, in dem die Kündigung eingelangt ist.
Kann das Vertragsverhältnis früher beendet werden?
Bei einem Nachmietervorschlag ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung möglich. Das bedeutet konkret: Reicht ein:e Mieter:in eine Kündigung ein und schlägt gleichzeitig einen geeigneten Nachmieter:in vor, kann die Kündigungsfrist verkürzt werden.
Besteht die Möglichkeit, dass die Neue Eisenstädter das noch vorhandene Inventar übernimmt?
Die Vereinbarung einer Ablöse kann zwischen Vor- und Nachmieter erfolgen. Die Neue Eisenstädter löst kein Inventar ab. Die Wohnung muss bei der Rückgabe an die Neue Eisenstädter leergeräumt und besenrein sein.
