Direkt zum Inhalt

Mit der Wohnbauförderung zur Eigentumswohnung

Leichter finanzieren mit der Wohnbauförderung.

Der Kauf einer Eigentumswohnung stellt einen hohen finanziellen Aufwand dar – durch eine Wohnbauförderung fällt die Finanzierung deutlich leichter.

Durch die Wohnbauförderung kommen Menschen, die sich selbst ein Eigenheim schaffen möchten, in den Genuss eines besonders günstigen Darlehens. Die Verzinsung dieses Wohnbaukredites liegt in der Regel bei ca. 1 %. Um eine solche Wohnbauförderung in Anspruch nehmen zu können, gelten im Burgenland folgende Voraussetzungen:

Voraussetzungen

Hauptwohnsitz 2 Jahre in Österreich und 2 Jahre Bezug österreichischer Einkünfte oder

Voraussetzungen

5 Jahre Bezug österreichischer Einkünfte

Voraussetzungen

österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellter Status

Voraussetzungen

Wohnbedarf muss gegeben sein

Voraussetzungen

Wohnung muss zum Hauptwohnsitz werden


Der Bezug der Wohnbauförderung hängt zudem aber auch vom jeweiligen Haushaltseinkommen ab. Je nach Personenanzahl darf ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen im gemeinsamen Haushalt nicht überschritten werden:

Person

eine Person

€ 48.400

PersonPerson

zwei Personen

€ 82.500

PersonPersonPerson

drei Personen

€ 84.150

PersonPersonPersonPerson

vier Personen

€ 85.800

PersonPersonPersonPersonPerson

fünf Personen

€ 88.000

 

Profitieren Sie bei der Förderung Ihrer Eigentumswohnung von unserer Erfahrung.

Durch unsere umfassende Erfahrung im Wohnbau und in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden können wir Ihnen effektiv dabei helfen, Ihren Weg durch den Förderungsdschungel zu finden. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, alle Unterstützungen, die Ihnen zustehen, zu erhalten.

 

Mit kleinerem Einkommen zum Eigentum –
das Eigenmittelersatzdarlehen.

Das Eigenmittelersatzdarlehen richtet sich an einkommensschwächere oder kinderreiche Familien, die über geringe Eigenmittel verfügen. Die Höhe der Förderung für Ihre Eigentumswohnung wird nach dem Pro-Kopf-Einkommen berechnet, wobei Kinder mit dem Faktor 0,5 eingerechnet werden.

Beispiel: Ehepaar, 1 Kind unter 16 Jahren (Faktor 2,5)

Jahreseinkommen (netto)

€ 18.168

Haushaltseinkommen (netto) monatlich

€ 1.514

Pro-Kopf-Einkommen (1.514:2,5)

€ 605,60

Eigenmittelersatzdarlehen

€ 250 pro m² Nutzfläche

Die Voraussetzungen und Formalitäten rund um die diversen Förderungen können unüberschaubar wirken. Das Team der Neuen Eisenstädter ist Ihnen gerne dabei behilflich, ob und für welches Förderungsmodell Sie antragsberechtigt sind. Darüber hinaus übernehmen wir auch die direkte Kommunikation mit der Förderungsstelle und übermitteln alle erforderlichen Ansuchen und Anträge. So kommen Sie sicher und bequem zu der richtigen Förderung für Ihre neue Eigentumswohnung.