Wohnbauförderung
Fördervoraussetzungen sind:
- Hauptwohnsitz 2 Jahre in Österreich und 2 Jahre Bezug österreichischer Einkünfte
- ODER 5 Jahre Bezug österreichischer Einkünfte
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellten Personen
- Wohnbedarf muss gegeben sein
- Die Wohnung muss zum Hauptwohnsitz werden
- Das Jahresnettoeinkommen darf dzt. folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten:
Euro 38.000,00 | bei einer Person im Haushalt |
Euro 65.000,00 | bei zwei Personen im gemeinsamen Haushalt |
Euro 66.500,00 | bei drei Personen im gemeinsamen Haushalt |
Euro 68.000,00 | bei vier Personen im gemeinsamen Haushalt |
Euro 70.000,00 | bei fünf Personen im gemeinsamen Haushalt |
Eigenmittelersatzdarlehen:
Die bgld. Wohnbauförderung bietet außerdem seit 01.01.2000 bei Wohnungen die Möglichkeit der Gewährung eines Eigenmittelersatzdarlehens. Die Förderung soll dazu dienen, dass für einkommensschwächere oder kinderreiche Familien der Eigenmittelanteil möglichst gering gehalten wird. Die Höhe dieser Subjektförderung richtet sich nach dem Pro-Kopf-Einkommen. Die Gewichtung aller einziehenden Erwachsenen erfolgt mit dem Faktor 1, der Kinder unter 16 Jahren mit dem Faktor 0,5.
Beispiel: Ehepaar, 1 Kind unter 16 Jahren (Faktor 2,5)
Jahreseinkommen (netto) | Euro | 18.168,00 |
somit Haushaltseinkommen (netto) monatlich | Euro | 1.514,00 (geteilt durch 2,5) |
daher Pro-Kopf-Einkommen monatlich | Euro | 605,60 |
Eigenmittelersatzdarlehen: | Euro | 250,00 pro m2 Nutzfläche |
Die Förderungswürdigkeit wird von der Neuen Eisenstädter überprüft. Alle Ansuchen und Anträge werden von der Neuen Eisenstädter an die Burgenländische Wohnbauförderung weitergeleitet.