Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)
Vom Mieter oder Nutzungsberechtigten wird der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag als Bestandteil des monatlichen Entgelts eingehoben. Dieser dient zur Finanzierung von notwendigen Erhaltungs- und nützlichen Verbesserungsarbeiten.
Die Höhe der eingehobenen Beträge ergibt sich nach dem Alter des Gebäudes. Der für die Einhebung jeweils zulässige EVB - Betrag pro m² und Monat wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt.
Spätestens bis zum 30.6. des Folgejahres sind die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge abzurechnen.
Zuletzt aktualisiert am 15.03.2011 von Administrator.
