Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB)

Vom Mieter oder Nutzungsberechtigten wird der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag als Bestandteil des monatlichen Entgelts eingehoben. Dieser dient zur Finanzierung von notwendigen Erhaltungs- und nützlichen Verbesserungsarbeiten.

Die Höhe der eingehobenen Beträge ergibt sich nach dem Alter des Gebäudes. Der für die Einhebung jeweils zulässige EVB - Betrag pro m² und Monat wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt.

Spätestens bis zum 30.6. des Folgejahres sind die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge abzurechnen.

Zuletzt aktualisiert am 15.03.2011 von Administrator.

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